Unternehmensgründung mit Werbeverbot?!

Immer wieder höre ich in meinen Seminaren und Beratungen angehende JungunternehmerInnen sagen: "Ich darf vor der Unternehmensgründung keine Werbung machen!"

Ja wann denn dann? Das heißt ja nicht, dass sie Ihre Tätigkeit ausüben, sondern diese bewerben! Und ich denke, das sollten sie auch tun dürfen bzw. tun müssen!

 

Darf man also vor der Gründung bereits mit Marketing und/ oder Werbung beginnen? Ja oder nein?

Die Frage taucht natürlich auch deshalb immer wieder auf. weil viele "Experten" ihre Unternehmensgründung so bewerben als ob sie schon sehr lange am Markt seien und damit auch eine langjährige Erfahrung vortäuschen, die so nicht gegeben ist. Oder eben bereits vor der Gründung aktiv tätig sind! Das geht natürlich nicht! Aber schwarze Schafe gibt es immer und überall und ist alles andere als in Ordnung. Rechtlich in Ordnung sollte aber sein, dass all jene die selbstständig tätig werden zum Starttermin auch mit einer gewissen Anzahl an Kunden rechnen dürfen. Und das geht nur indem ich meine Tätigkeit vorstelle und ankünde - oder?

 

Gibt es Gesetze ab wann das Unternehmen beworben werden darf?

Vielfach wird hier auch mit dem "Recht gegen unlauteren Wettbewerb" argumentiert. Zugegeben, der Schreiber dieser Zeilen ist kein Jurist, hat aber mehr als zwanzig Jahre Erfahrung in der Gründungsberatung und so auch einen gewissen Einblick in den Ablauf. Das oben genannte Gesetz, wie auch die vielfach getätigte Aussage, dass Werbung vor dem Start untersagt sei war bis vor ein paar Jahren nie ein Thema, greift aber nun wie eine Seuche um sich. Das Ergebnis: Die GründerInnen sind verunsichert und trauen sich nicht mehr das zu tun, was sie meiner Meinung nach tun müssen - ihr zukünftiges Unternehmen rechtzeitig bekannt zu machen! Und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten! Alles andere wäre ja geschäftsschädigend!

 

Man muss sich das einmal vorstellen: Es hat ja - im Normalfall - niemand die Absicht vor dem Start in die Selbstständigkeit die Rechtsgrenzen zu überschreiten. Aber dass man die Zielgruppe informiert, indem man

- eine Website online schaltet

- Visitenkarten und Flyer verteilt

- mögliche Kunden anspricht und in einigen Fällen sogar Termine vereinbart

wird ja wohl VOR Beginn erlaubt sein!! Es dauert ja, je nach Tätigkeit, sowieso Wochen und Monate bis sich nennenswerte Geschäfte entwickeln. Ich verstehe die Logik nicht!

 

Dabei - es könnte so einfach sein!

Klar ist, Geschäfte machen vor dem Start ist ein absolutes "No-Go"!

Und klar ist auch, dass in der Lösung dieses "Problems" der Hausverstand sehr hilfreich sein kann!

Es gilt also, vor Beginn mit den geeigneten Hilfsmitteln, wie z.B. fertiger Website, Flyern, Visitenkarten udgl. nach draußen zu gehen! Als Erklärung einer „vorzeitigen“ Bewerbung sollen hier zwei einfache Beispiele gegenübergestellt werden. 

 

Beispiel 1 - die Boutique: Nehmen wir an ein Straßengeschäft sollte am Tag X eröffnet werden. Lohnt es sich mit der Werbung ein Monat davor zu beginnen? Wohl kaum, denn bis zum Eröffnungstermin verpufft diese. Da wäre die Zeitspanne von 10-14 Tagen wahrscheinlich sinnvoller!

Beispiel 2 - der Unternehmensberater: Er verkauft bekanntlich keine Ware, sondern Dienstleistungen. Diese sind vor Beginn schwer messbar, man kann auch das fertige Ergebnis noch nicht sehen. Hier muss also wesentlich früher begonnen werden. Ein halbes Jahr wird wohl kaum reichen!

 

Man sieht, man braucht keine Gesetze, es reicht der Hausverstand!

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Kommentare: 6
  • #1

    Andreas (Mittwoch, 22 November 2017 08:02)

    Interessant und informativ wie immer!

  • #2

    Reinhard (Mittwoch, 22 November 2017 08:42)

    Danke Andreas, du treue Seele!

  • #3

    Sabine (Mittwoch, 22 November 2017 21:34)

    Das ist mir auch passiert, dass nette Bekannte mir diesen Floh ins Ohr gesetzt haben. Letztlich hat sich herausgestellt, dass da nur die Angst war, dass das eigene Geschäft darunter leidet. Also dem Hausverstand vertrauen und die Strategie für den Geschäftsstart planen!

  • #4

    Reinhard (Donnerstag, 23 November 2017 07:44)

    @Sabine, danke für deinen Beitrag und welche Erfahrungen du in dieser Thematik hattest. Viel Lärm und nix passiert. Außer Verunsicherung, wie es scheint!

  • #5

    Peter Gugganig (Sonntag, 14 Januar 2018 19:39)

    Danke Reinhard!
    Diese Info half auch mir beim Start: Aus einer von vielen vor dem Start verteilten Visitenkarten wurde definitiv ein Auftrag, der mir eine Zeit lang eine Grundauslastung bescherte. Aus diesem Auftrag heraus schöpfe ich bis heute über Empfehlungen Folge- und FolgeFolgeAufträge mit meinem Elektrounternehmen.
    All das hätte ich ohne dich (trotz Hausverstand) nicht erreicht, denn das "Werbeverbot" kommunizieren auch "etablierte Institutionen"...
    DANKE

  • #6

    Reinhard (Montag, 15 Januar 2018 07:40)

    Das freut mich zu lesen, lieber Peter und zeigt wie unsinnig gewisse "Verordnungen" sind. Wobei ich ja nach wie vor der Meinung bin, dass es keine gesetzlich richtige davon gibt. Sondern nur eine immer wieder kolportierte, die man zu wenig hinterfragt!
    Alles Gute - Reinhard