Steuerpraxis bedeutet, die steuerlichen Kriterien für Unternehmensgründer*Innen und Kleinunternehmen vereinfacht darzustellen. Das erfolgt einerseits mit bewährten Tools für Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die im Untermenü kostenlos zum Download bereit gestellt werden, aber auch mit nachfolgenden Informationen
Wesentliche Neuerungen
- Die Jahresumsatzgrenze für die Nutzung der Kleinunternehmerregelung wurde 2020 auf 35.000,- angehoben
- Die Grenze für die Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde 2020 auf 800,- angehoben
- Der Einstiegssteuersatz von 25% wurde am 01.01.2020 auf 20% gesenkt
Online-Tools für
- Aktueller Leitfaden für Gründerinnen und Gründer
- Businessplan und Planrechnung mit Plan4You