Du kannst Buchhaltung mit 5% Mehrwertsteuer?!

Bekanntlich wird die Umsatzsteuer ab 1. Juli 2020 in den Bereichen Gastronomie, Kunst und Kultur

vorübergehend auf fünf Prozent gesenkt! Doch wie sieht's nun mit deiner Buchhaltung aus? Geht das?

Vorab einmal - ja, es geht! Mehr dazu im nachfolgendem Text!

 

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer*Innen sollten sich die Frage stellen ...

- Betrifft diese nur die oben genannten Bereiche oder doch auch andere Branchen?

- Wie organisiere ich meine Buchhaltung ab dem 1. Juli 2020?

- Gibt es ein Buchhaltungs-Tool, welches ab diesem Zeitpunkt alle Mehrwertsteuersätze berücksichtigt?

 

Das REIH-Praxistool wurde um den neuen Steuersatz mit 5% erweitert!
Das REIH-Praxistool wurde um den neuen Steuersatz mit 5% erweitert!

Generell ist es so, dass jene Unternehmen, die in ihren Einnahmen nun also die neuen 5% Umsatzsteuer (Ust) zur Anrechnung bringen, diese auch so verbuchen müssen. Das scheint ziemlich klar und eindeutig zu sein.

Was vielleicht nicht allen bewusst sein dürfte ist der Umstand, dass auch jene Buchungen mit 5% durchführen müssen, die Leistungen aus den Bereichen Gastronomie, Kultur und Buch in Anspruch nehmen, weil sie in der Folge diesen Prozentsatz für die Anrechnung der Vorsteuer (Vst) benötigen.

 

Im Klartext bedeutet das, dass nahezu alle Unternehmen Voraussetzungen schaffen müssen, ihre Buchhaltung für alle derzeit gültigen Steuersätze zu adaptieren!

 

Wie das Personengesellschaften handhaben kann ich hier nicht beantworten! Das ist nicht mein Bereich!

- Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner allerdings steht ab sofort die neu adaptierte EAR mit 5% zum Download bereit!

- Aber auch die Reisekosten-Abrechnung wurde adaptiert, da auch hier die 5% zur Anwendung gelangen!

Nutzt also diese Möglichkeit um die neuen steuerlichen Voraussetzungen im eigenen Betrieb sofort umsetzen zu können!

 

Abschließend empfehle ich, sich diesbezüglich auch mit der steuerlichen Vertretung in Verbindung zu setzen, da vielleicht doch auch Buchungen über Registrierkassen - wie auch andere Themen dazu - geklärt werden müssen! Aber vielleicht auch die Frage, ob du im Juli mit dem Tool (oder einer anderen Variante der Buchhaltung) neu beginnen kannst um dann erstes und zweites Halbjahr zusammenzählen zu können!

 

Link zu - Download "REIH-Steuertool EAR20.5" - kostenlos!

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0